Arbeitsrechtsberatung und Lohnabrechnung

Einführung

Die Beratung für Arbeitsrecht und Lohnabrechnung für mittlere internationale Unternehmen, mit besonderer Berücksichtigung der deutsch und englisch sprechenden Mandanten, als auch von italienischen Unternehmen und Mandanten, ist ein bedeutender Teil der fachlichen Tätigkeit unserer Kanzlei. Die internationalen und ausländischen Unternehmen, die in Italien geschäftlich tätig sind, müssen nämlich ihre Lohn- und Sozialversicherungskosten so niedrig wie möglich halten und müssen ihre Entscheidungen auf der Basis von genauen Budgets treffen

Die Kanzlei bietet ad hoc Beratung an, die sich an die Bedürfnisse der Mandanten, auch in Bezug auf das von internationalen Unternehmen nach Italien entsandtes Personal Auslandsentsandten (“Expatriates“) anpasst. Unsere fachliche Erfahrung erlaubt uns einzigartige und relevante Leistungen und Lösungen auf den beiden Fachgebieten der Arbeitsrechtsberatung und der Lohnabrechnung, sowie der Budget Erstellung in Bezug auf die Anstellung und die Verwaltung von Personal in Italien anzubieten.

Bereiche der Spezialisierung

Die spezifischen Bereiche der Beratung für Arbeitsrecht und Lohnabrechnung unserer Kanzlei sind:
  • Beratung für die Anstellung von Führungskräften und Angestellten
  • Betreuung und Ausführung der Pflichtverwaltungspraktiken für das neu angestellte Personal bei den Sozialversicherungsinstituten wie INAIL, INPS und dem Arbeitsamt
  • Erstellung des Budgets bei Anstellung von neuem Personal
  • Betreuung bei Pflichtvergleichsverfahren und Transaktionen bei der Arbeitsaufsichts-behörde und bei Streitsachen
  • Lohnabrechnung
  • Beratung für das Verfahren zur Genehmigung der Formulare E101 zu Gunsten von in Italien lebenden Auslandsentsandten (Expatriates)
  • Bearbeitung und Einreichung des Formulars Modello UNICO 770
  • Berechnung der Versicherungsprämien INAIL