Die Kanzlei rühmt sich auf einen beruflichen Werdegang von über hundert Jahren. Sie wurde am Anfang des 20. Jahrhunderts von Antonio Orlandi, nachdem er eine bedeutende Erfahrung als Partner in der Rechtsanwaltskanzlei des Ministerpräsidenten Alessandro Fortis gesammelt hatte, gegründet. Die Kanzlei wurde in Partnerschaft mit dem Sohn Goffredo Orlandi-Contucci von 1938 bis 1968 geführt. Letzterer hat dann diese bis 1993 als Rechtsanwaltskanzlei hauptsächlich als Außenberater der Bank Banco di Roma
, weitergeführt.
Im Jahre 1993 wurde die Kanzlei in eine Rechts-und Steuerberatungskanzlei, umgewandelt Im Jahre 1996, nach dem Tod von Goffredo Orlandi-Contucci, wurde die Kanzlei vom Sohn und Enkel des Gründers Antonio Orlandi-Contucci in eine Kanzlei für Steuerberatung und Arbeitsrechtsberatung verwandelt.
Die Berufsethik und die italienischen Bestimmungen des Datenschutzes erlauben es nicht die Namen unserer Kunden anzugeben, darüber direkt oder indirekt mit deren Namen über die fachliche Tätigkeit zu werben oder derzeitige, beziehungsweise ausgeführte, berufliche Aufträge zu veröffentlichen oder damit zu werben.
Die Wirtschaftsgebiete unserer wichtigsten internationalen Klienten kann im Folgendem zusammengefasst werden.
Tour Operatorund Reisebüros
Fast Food) Gastbetriebe
Antonio Orlandi-Contucci
aoc@orlandi-contucci.com
Studium der Wirtschaft- und Handelswissenschaften an der Universität “La Sapienza” in Rom, Master in Steuerrecht (IPSOA; Mailand), Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Rechnungsprüfer, Konkursverwalter und Arbeitsrechtsberater
Spezialisiert im Steuer- und Arbeitsrecht. Er hat besondere Erfahrung mit:
- Gründung und Betreuung von Handels- und gewerblichen Tätigkeiten seitens internazionaler Unternehmen in Italien;
- Steuerberatung im Bereich der italienischen direkten Steuern besonders bezüglich Problematiken von Unternehmen;
- zwischenstaatliche MWst in der EU und direkte Mehrwertsteueridentifikation in Italien von EU Mandanten
- Besteuerung von in Italien lebenden Auslandsentsandten (“expatriates”) und von der Doppelbesteuerung von transnationalen Einkommen.