Expatriates)
Die Beratung für Arbeitsrecht und Lohnabrechnung für mittlere internationale Unternehmen mit italienischen Mitarbeitern im Ausland und ausländischen Mitarbeitern in Italien, mit besonderer Berücksichtigung der deutsch und englisch sprechenden Mandanten, als auch von italienischen Unternehmen und Klienten, ist ein bedeutender Teil der fachlichen Tätigkeit unserer Kanzlei. Die internationalen und ausländischen Unternehmen, die in Italien geschäftlich tätig sind, als auch die italienischen Gesellschaften und Unternehmen, die ihre Mitarbeiter nach Italien oder ins Ausland zu versetzen planen, benötigen eine genaue Beratung über die allumfassenden internationalen Verträge um ihren eigenen Mitarbeitern gleiche wirtschaftliche und steuerliche und Behandlung, sowie gleiche Pensionsbehandlung im Ausland zu gewährleisten.
In diesem Bereich bietet unsere Kanzlei ad hoc
zu den Bedürfnisse der Mandanten geschnittene Beratung zu Marktgebühren. Dies ermöglicht uns eine einzigartige, relevante und pragmatische Leistung, typisch einer internationalen Anwaltskanzlei oder einer internationale Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu liefern.