Lohnverrechnung

Einführung

Die Lohnverrechnung ist ein wichtiger Teil der Verwaltungspflichten eines leistungsfähigen Unternehmens und, auf Grund unserer Erfahrung sollte die Lohnverrechnung zusammen mit der Buchhaltung Outsourcing geführt werden. Die Lohnverrechnung ist die natürliche Erweiterung unserer fachlichen Leistungen der Kanzlei.

Wir bieten mit der Lohnverrechnung zusammen mit der Arbeitsrechts- und Steuerberatung und der FUBU eine vollständige Verwaltungsleistung unseren nationalen, als auch internationalen Mandanten im Outsourcing. Das unterstreicht die Fähigkeit unserer Kanzlei eine einzigartige, fachliche und kompetente Beratungsleistung, welche typisch von internationale Anwaltskanzlei oder einer internationale Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist, zu liefern.

Bereiche der Spezialisierung

Die Schwerpunkte der Lohnverrechnung sind:
  • Monatliche Erstellung der Lohnzettel
  • Monatliche Berechnung der Sozialversicherungsabgaben (INPS und INAIL)
  • Monatliche Berechnung der Einkommenssteuer (IRPEF)
  • E-Mitteilungen an die Sozialversicherung (E-Mens Bericht)
  • Monatliche Erstellung der Steuer- und Sozialversicherungszahlungsformulare (Mod. F24 der Zahlungen für IRPEF, INPS und INAIL)
  • Jährliche Erstellung der Lohnsteuererklärung für nichtselbstständige Mitarbeiter (Mod. CUD) und für diesen gleichgestellten Mitarbeiter (Mod. GLAD