Arbeitrsrechtsberatung

Die Arbeitsrechtsberatung, mit besonderem Schwerpunkt in der Betreuung von deutsch- und englischsprachigen Mandanten, sowie von inländische Firmen und natürliche Personen, ist ein bedeutender Aufgabenbereich unserer Kanzlei. Internationale und ausländische Unternehmen, welche in Italien tätig sind, benötigen Personal- und Sozialversicherungskosten zu minimisieren und Entscheidungen auf Grund sorgfältiger Budgets und Hochrechnungen zu treffen.

Die Kanzlei bietet maßgeschneiderte Arbeitsberatung, welche auf die spezifischen Bedürfnisse der Kunden zugeschnitten ist, auch für „Expatriates“ internationaler Unternehmen, die befristet in Italien eingesetzt werden. Unsere berufliche Erfahrung ermöglicht uns, einen einzigartigen, spezifischen und relevanten Service in Bezug auf die Zusammenhänge von Budget, Besteuerung und Arbeitsrecht anzubieten, die mit der Einstellung von Personal in Italien verbunden sind.

  • Anstellungsverträge von Manager und Dienstkräfte
  • Assistenz und Ausführung der gesetzlich vorgesehenen Anstellungserklärungen an die INAIL Arbeitsunfallversicherung, an die INPS-Sozialversicherungsbehörde und an dem zuständigen Arbeitsamt

  • Erstellung von Budgets der Personalkosten für neues oder vorhandenes Personal

  • Assistenz in gesetzlich bedingte Schlichtungsverfahren und Vergleiche vor Arbeitsämter

  • Gehaltsabrechnungsservice

  • Beantragung von A1 (ehemalige E101) Entsendungsformulare beim ital. Arbeitsministerium

  • Erstellung und Einreichung von Lohn- und Quellensteuererklärungen (Formular 770)

  • Berechnung und Internet-Einreichung von INAIL Arbeitsunfallversicherungsprämien- Erklärungen

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