“Non-profit”
Körperschaften
Die Beherrschung der Steuerförderungen und der Besteuerungsvorgänge von „non-profit“ Körperschaften ist der Schlüssel für deren erfolgreiche Verwaltung.
„Non-profit“ Körperschaften unterstehen spezifische und komplexe Steuer- und Arbeitsrechtsvorschriften, welche nur von Spezialisten erfolgreich gestaltet werden können.
Unsere Erfahrung, welche sich von der Beratung religiöser Körperschaften bis zur Beratung der ETS-Körperschaften des Dritten Sektors und sonstiger nicht gewerblicher Körperschaften ausdehnt, erlaubt unserer Kanzlei, den Mandanten qualitative und preisgünstige Dienstleistungen anzubieten.
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