“Non-profit”

Körperschaften

Die Beherrschung der Steuerförderungen und der Besteuerungsvorgänge von „non-profit“ Körperschaften ist der Schlüssel für deren erfolgreiche Verwaltung.

„Non-profit“ Körperschaften unterstehen spezifische und komplexe Steuer- und Arbeitsrechtsvorschriften, welche nur von Spezialisten erfolgreich gestaltet werden können.

Unsere Erfahrung, welche sich von der Beratung religiöser Körperschaften bis zur Beratung der ETS-Körperschaften des Dritten Sektors und sonstiger nicht gewerblicher Körperschaften ausdehnt, erlaubt unserer Kanzlei, den Mandanten qualitative und preisgünstige Dienstleistungen anzubieten.

    • Gründung von „Non-profit“ Organisationen, einschließlich der ETS-Körperschaften des Dritten Sektors und Stiftungen;
      • ETS- und andere „non-profit“ Körperschaften
      • Steuerberatung;
      • Arbeitsrechtsberatung;
      • Beratung in der Erstellung der Jahresabschlüsse und der Nebendokumente;
      • FIBU (Finanzbuchhaltung)
      • Gehaltsabrechnungs-Service.

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